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Hier einige Fragen zu diesem Thema:

 


 

       

Ihre Lebensversicherung und was Sie darüber wissen sollten
Der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist eine wichtige Entscheidung. Bei dieser Versicherung wird die Versicherungssumme beim Tod des Versicherten, spätestens zum vereinbarten Ablauftermin fällig. Damit ist für die Familie vom ersten Beitrag an in Höhe der Versicherungssumme vorgesorgt. Gleichzeitig hat man mit dem Aufbau eines ertragreichen Vorsorgekapitals für das Alter begonnen. Es wird dazu beitragen, dass auch im Alter der heutige Lebensstandard erhalten bleibt. Die Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung informieren über alle Fragen, die den Lebensversicherungsvertrag betreffen. Sie sind rechtsverbindlich und regeln alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Um das Verständnis bezüglich des Lebensversicherungsvertrages zu erleichtern, erscheint es zweckmäßig, die wichtigsten Fragen nachstehend zu erläutern.

"Wer ist wer" beim Lebensversicherungsvertrag?
Der "Versicherungsnehmer" ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er hat es auch übernommen, die Beiträge zu zahlen. Der "Versicherte" hingegen ist die Person, deren Leben mit der Versicherung "lebensversichert" ist. Meist sind "Versicherungsnehmer" und "Versicherter" ein und dieselbe Person. Die vom Versicherungsnehmer zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter". Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall, stets die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z. B. Namen des Ehepartners oder der Kinder. Die Bezugsberechtigung sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit widerrufen werden, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages, wenn das Versicherungsunternehmen die Annahme des Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines bestätigt hat, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Soweit dies im Antrag ausdrücklich vorgesehen ist, übernimmt das Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz bereits am dritten Tag nach dessen Unterzeichnung, frühestens jedoch bei Antragseingang beim Versicherungsunternehmen. Die Versicherungssumme wird beim Tod des Versicherten, spätestens aber zum vereinbarten Ablauftermin fällig; damit endet der Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet u. a. vorzeitig, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag schriftlich kündigt, zu dem Termin, zu dem die Kündigung wirksam wird, oder wenn der Versicherungsnehmer trotz schriftlicher Anmahnung die Beiträge nicht rechtzeitig entrichtet hat und die im Mahnschreiben gesetzte Frist verstrichen ist.

Was ist eine "dynamische" Lebensversicherung?
Die Leistungen aus einer Lebensversicherung können laufend an die Einkommensverhältnisse und an die Versorgungsbedürfnisse angepasst werden. Dies wird u. a. dadurch erreicht, dass die Lebensversicherungsbeiträge planmäßig erhöht werden, z. B. entsprechend der Entwicklung der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder um den im Versicherungsvertrag vereinbarten festen Erhöhungssatz. Wichtig dabei ist, dass diese automatische Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes der versicherten Person erfolgt.

Was muss man über die Beitragszahlung wissen?
Die Beiträge zu einer Lebensversicherung können je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Eine Änderung der ursprünglich vereinbarten ratierlichen Beitragszahlungsweise kann jederzeit beantragt werden.

 

 

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