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Ihre Lebensversicherung und was Sie darüber
wissen sollten
Der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist
eine wichtige Entscheidung. Bei dieser Versicherung wird die
Versicherungssumme beim Tod des Versicherten, spätestens
zum vereinbarten Ablauftermin fällig. Damit ist für
die Familie vom ersten Beitrag an in Höhe der Versicherungssumme
vorgesorgt. Gleichzeitig hat man mit dem Aufbau eines ertragreichen
Vorsorgekapitals für das Alter begonnen. Es wird dazu
beitragen, dass auch im Alter der heutige Lebensstandard erhalten
bleibt. Die Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende
Lebensversicherung informieren über alle Fragen, die
den Lebensversicherungsvertrag betreffen. Sie sind rechtsverbindlich
und regeln alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Um das
Verständnis bezüglich des Lebensversicherungsvertrages
zu erleichtern, erscheint es zweckmäßig, die wichtigsten
Fragen nachstehend zu erläutern.
"Wer ist wer" beim Lebensversicherungsvertrag?
Der "Versicherungsnehmer" ist der Vertragspartner
des Versicherungsunternehmens. Er hat es auch übernommen,
die Beiträge zu zahlen. Der "Versicherte" hingegen
ist die Person, deren Leben mit der Versicherung "lebensversichert"
ist. Meist sind "Versicherungsnehmer" und "Versicherter"
ein und dieselbe Person. Die vom Versicherungsnehmer zum Empfang
der Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter".
Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall, stets
die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z. B. Namen
des Ehepartners oder der Kinder. Die Bezugsberechtigung sollte
von Zeit zu Zeit überprüft werden. Sie kann bis
zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit widerrufen
werden, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich
bezeichnet worden ist.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten
Beitrages, wenn das Versicherungsunternehmen die Annahme des
Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines
bestätigt hat, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein
angegebenen Beginn der Versicherung. Soweit dies im Antrag
ausdrücklich vorgesehen ist, übernimmt das Versicherungsunternehmen
den Versicherungsschutz bereits am dritten Tag nach dessen
Unterzeichnung, frühestens jedoch bei Antragseingang
beim Versicherungsunternehmen. Die Versicherungssumme wird
beim Tod des Versicherten, spätestens aber zum vereinbarten
Ablauftermin fällig; damit endet der Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz endet u. a. vorzeitig, wenn der Versicherungsnehmer
den Vertrag schriftlich kündigt, zu dem Termin, zu dem
die Kündigung wirksam wird, oder wenn der Versicherungsnehmer
trotz schriftlicher Anmahnung die Beiträge nicht rechtzeitig
entrichtet hat und die im Mahnschreiben gesetzte Frist verstrichen
ist.
Was ist eine "dynamische" Lebensversicherung?
Die Leistungen aus einer Lebensversicherung können laufend
an die Einkommensverhältnisse und an die Versorgungsbedürfnisse
angepasst werden. Dies wird u. a. dadurch erreicht, dass die
Lebensversicherungsbeiträge planmäßig erhöht
werden, z. B. entsprechend der Entwicklung der Höchstbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder
um den im Versicherungsvertrag vereinbarten festen Erhöhungssatz.
Wichtig dabei ist, dass diese automatische Anpassung des Versicherungsschutzes
ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes der versicherten
Person erfolgt.
Was muss man über die Beitragszahlung wissen?
Die Beiträge zu einer Lebensversicherung können
je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt werden.
Eine Änderung der ursprünglich vereinbarten ratierlichen
Beitragszahlungsweise kann jederzeit beantragt werden.
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