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Wenn Sie in Spanien berufstätig sind,
schützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung lediglich
am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin und zurück.
Nicht jedoch in Ihrer Freizeit, im Haushalt oder auf Reisen
- in Situationen, in denen lt. Statistik zwei Drittel aller
Unfälle passieren. Eine Unfallversicherung sorgt rund
um die Uhr für Ihre persönliche Sicherheit. Immer
und überall, weltweit. Das ist ganz besonders wichtig,
wenn Sie Ihr Leben an verschiedenen Plätzen auf der Welt
unbeschwert und aktiv genießen wollen.
Über die Hälfte der Unfälle sind im Freizeit-
und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz
vorhanden ist. Von 6,5 Mio. Unfällen ereignen sich lediglich
0,5 Mio. Unfälle im Bereich Strassenverkehr, den man
fälschlicherweise für den unfallträchtigsten
hält.
Wer braucht eine private Unfallversicherung?
Egal ob Arbeitnehmer, Selbständiger, Hausfrauen oder
Kinder - die körperliche Unversehrtheit ist unser wichtigstes
Kapital. Ein Unfall kann vorübergehende oder dauernde
Beeinträchtigungen zur Folge haben, die für den
Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen
können.
Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit.
Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle
im Bereich Strassenverkehr, den man fälschlicherweise
für den unfallträchtigsten hält. Wohl aus diesen
Gründen haben sich bereits über 40% der Bundesbürger
zu einer Unfallversicherung entschlossen.
Wo schützt die Unfallversicherung?
Welche Leistungen bringt sie?
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der
ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund
um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die
Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden
durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert:
Invaliditätsleistung: Kommt es aufgrund
eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit,
so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Die Höhe
der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme
und dem Grad der Invalidität.
Todesfallleistung: Führt der Unfall
innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf
Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Krankenhaustagegeld: Für jeden Kalendertag,
an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld
bezahlt.
Krankentagegeld: Wird der Versicherte aufgrund
eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer
längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
Kosmetische Operationen: Wird der Körper
der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt,
dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt,
so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur
Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Unfallrente: Eine Unfallrente wird ab einem
Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird
in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
Man unterscheidet:
Standard-Tarife: Je nach Invaliditätsgrad
wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme
erbracht.
Mehrleistungs-Tarife: In der Regel verdoppelt,
bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem
Grad von 70% bzw. 90%.
Progressions-Tarif: Bei Tarifen mit Progression
steigt die Leistung meist ab 26% Invalidität überproportional
an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität
eine Entschädigungsleistung zwischen 225% und 500% der
vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.
Tip:
Jahresverträge bieten Ihnen die Möglichkeit, jährlich
Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, um eventuell zu
einen günstigeren Anbieter wechseln zu können. Bei
mehrjährigen Verträgen haben Sie meist den Vorteil
eines Beitragsnachlasses.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei
halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher
Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet
wird.
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