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Die Gewerbeversicherung in Spanien

Nicht nur Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen sind in der Regel in Spanien wesentlich kompletter als in anderen Ländern – dies gilt auch für die Versicherung gewerblich genutzter Risiken. Auch hier werden automatisch und unabhängig von der Lage des Objekts Elementargefahren mitversichert. Diese lassen sich in Nordeuropa oft gar nicht mitversichern.
Mit eingeschlossen werden können Glasbruch, Werbetafeln und finanzielle Einbußen durch Betriebsunterbrechungen.

 

Der in Spanien oft als Rechtsschutzversicherung angepriesene Einschluss ist dagegen kaum mehr als eine mäßige Rechtsauskunftsstelle in spanischer Sprache – dieser Einschluss ersetzt auf keinen Fall eine eigenständige Rechtsschutzversicherung.

Die Zusammenfassung sonst getrennter Versicherungen erleichtert dem Kunden die Übersicht. Zum einen ist hierdurch sofort klar was wo versichert ist ohne dass der Kunde überlegen muss welcher Versicherung er welchen Schaden zu melden hat. Zum anderen muss sich der Kunde nicht fragen ob er wohl die eine oder andere Versicherung noch abschließen sollte. Auch die Übersicht bei den Prämienzahlungen wird durch weniger Einzelverträge besser.

Anbieter von Gewerbeversicherungen in Spanien

Angeboten werden Versicherungen auch in Spanien von einer Vielzahl von Stellen. Ob Banken, Gestorias, Autohäuser, etc. alle fühlen sich berufen Versicherungen zu vertreiben –üblicherweise aber ohne geschultes Personal hierfür zu haben und erst Recht ohne die Absicht im Falle von Schäden für den Kunden unbequeme Gespräche mit der Versicherung in Kauf zu nehmen. Die Versicherung ist lediglich eine willkommene weitere Einnahmequelle.

Banken sind da besonders trickreich. Oft werden Kredite oder Hypotheken nur gewährt wenn der Antrag für die Versicherung gleich mit unterschrieben wird. Dann wird in Höhe der Hypothek oder des Schätzwertes eine meistens völlig unzureichende Versicherung abgeschlossen. Den Interessen der Bank ist damit Genüge getan, nicht aber dem Interesse des Versicherten. Banken dürfen zwar auf den Abschluss einer Versicherung bestehen, dies darf aber mit jeder in Spanien registrierten Versicherung Ihrer Wahl geschehen. Diese Versicherung wird dann Ihre Bank als Erstbegünstigte im Falle eines Schadens im Versicherungsschein eintragen.

Laufzeit von Versicherungen in Spanien

Die Laufzeiten aller in Spanien erhältlichen Versicherungen sind stets auf ein Jahr begrenzt. Wurde Ihnen also eine unnötige und falsche Versicherung aufgedrängt so können Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres wieder stornieren. Wichtig ist es dann aber weitere Abbuchungen von Ihrem Konto im Auge zu behalten und diese gegebenenfalls rückwirkend zu stornieren.

Ein Mahnwesen gibt es nicht in Spanien. Entfällt die Beitragszahlung erlischt der Vertrag. Wer dennoch eine formelle Kündigung aussprechen möchte kann dies bis zu zwei Monate vor Vertragsverlängerung tun.

Die richtigen Versicherungssummen
Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ersetzt im Falle eines Schadens den Wiederherstellungswert all dessen was dem Gebäude zuzurechnen ist. Dies umfasst nicht nur das eigentliche Gebäude sondern auch Lagerräume, Anbauten, Terrassen, Pools, Außenmauern und Gehwege. Gerade bei älteren Gebäuden fällt es dem Laien schwer die richtige Versicherungssumme zu ermitteln. Bitten Sie lieber einen Fachmann Ihnen zu helfen. Riskieren Sie keine Unterversicherung.

Versicherungen in Spanien passen die Versicherungssummen üblicherweise entsprechend der Steigerung des Konsumenten Preis Index an. Diese Anpassungen übersehen aber das in Spanien die Baupreise ungleich stärker gestiegen sind als die Lebenshaltungskosten. Außerdem werden hiervon keine Wertsteigerungen durch Um- und Anbauten erfasst. Es empfiehlt sich also die Werte regelmäßig zu prüfen.

Betriebseinrichtungsversicherung

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Dieses Merkmal ist entscheidend, denn oft schätzen Versicherungsnehmer den Wert Ihrer Habe zu gering ein. Versicherungsnehmer gehen von dem Wert aus den der Verkauf dieser Dinge erzielen würde. Im Schadensfall aber müssen Sie die beschädigten Gegenstände neu erwerben und das kostet natürlich weitaus mehr. Die kompetente Unterstützung des Versicherers hilft Ihnen Fehler zu vermeiden und die richtigen Werte zu ermitteln.

Versicherung von Wertgegenständen

Je nach Art Ihres Betriebs mag es erforderlich sein, dass die Einrichtung oder Dekoration um einige wertvolle Gegenstände ergänzt wird. Nur wenige Versicherer wissen hiermit professionell umzugehen. Viele spanische Versicherer definieren irreführender Weise oft schon Einzelgegenstände mit Werten von wenigen hundert EURO als Wertgegenstände – schnell mutiert so jeder bessere Schreibtisch oder Stuhl zum Wertgegenstand. Außerdem wird die Gesamtversicherungssumme für Wertgegenstände sehr niedrig angesetzt. Im Schadensfall wird dann schnell festgestellt, dass Sie zu viele Wertgegenstände besitzen und die Leistung wird gekürzt. Wählen Sie daher Versicherer welche zwar nach Wertgegenständen fragen aber diese nicht monetär oder prozentual begrenzen.

Versicherung von Maschinen und Geräten

In vielen Betrieben wird durch teure Maschinen und Geräte viel Kapital gebunden. Auch hier wird der Wiederbeschaffungswert gleichwertiger Geräte erstattet. Abzüge werden für Alter und Verschleiß gemacht.

Warenversicherung

Gelagerte Waren werden zum Einkaufspreis versichert und erstattet. Im Falle eines Schadens soll das Unternehmen soll gestellt werden als wäre dieser nicht eingetreten. Würde der Verkaufspreis versichert, so könnte deren Verlust mit einem guten Verkauf gleichgestellt werden. Ein Anreiz für böse Geister.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung gibt es international in sehr verschiedenen Formen. In Spanien üblich ist eine Deckung die über einen Zeitraum von in der Regel 6 Monaten festgesetzte Beträge ersetzt. Diese Beträge werden für nachgewiesene, fortlaufende Betriebskosten (Löhne, Leasingraten, Mieten, etc.) erstattet. Die Mitversicherung entgangener Betriebseinnahmen und Gewinne ist möglich.

Erstattet werden aber auch Kosten die es Ihnen ermöglichen in provisorischen Räumlichkeiten schnell wieder tätig zu werden um die Abwanderung von Kunden zu verhindern.
Elektronik-, Maschinen- und Transportversicherung

Die Elektronikversicherung für Computeranlagen, Registrierkassen, etc. ist eine so genannte Allgefahrendeckung. Alle auftretenden Schäden sind mitversichert, sofern diese nicht auf Verschleiß, Missbrauch oder Vorsatz beruhen.

Transportversicherung

Versichert wird der Transport von Waren auf allen Transporten sofern diese nicht auf Eigenverschulden beruhen. Allerdings sollte dies ein wichtiger Teil Ihrer Tätigkeit sein so ist sehr genau auf die Versicherungshöhe und den Geltungsbereich zu achten.

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich mitversichert werden sollte die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie falls Ansprüche gegen Sie gerichtet werden aufgrund von Schäden die als Folge Ihrer Betriebstätigkeit angesehen werden.

Es kann auch die Berufshaftpflicht bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Architekten, etc.) versichert werden. Dies geschieht dann aber getrennt durch den jeweiligen Berufsverband aber auch über den Versicherungsbetreuer des Betriebs.

Unterversicherung

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie den Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes richtig einschätzen oder aber von einem Fachmann einschätzen lassen. Die Ausgangsbasis ist immer was es kosten würde das nackte Grundstück in gleicher Weise neu zu bebauen.

Bei der Versicherung des Inhalts gilt es den Wiederbeschaffungswert einigermaßen richtig einzuschätzen. Das gilt für den kompletten Inhalt und auch was in Schränken und Schubladen verborgen liegt. Wertgegenstände sollten bei Antragstellung genau angegeben und aufgelistet werden.

Unterversicherung hat nicht nur zur Folge, dass Sie im Falle eines Totalschadens keinen vollen Ersatz bekommen. Auch im Falle eines Teilschadens kürzt der Versicherer die Leistung um den Anteil welcher nicht mitversichert wurde. Beispiel: EUR 100.000 entsprechen dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswert aber nur EUR 50.000 wurden versichert. Bei einem Schaden von EUR 10.000 zahlt der Versicherer also nur EUR 5.000 da nur 50 % des eigentlichen Wertes versichert wurde.
Kompetente Versicherungsvermittler werden Ihnen helfen die richtigen Werte zu ermitteln.

Die Höhe der Prämien

Prämien für Gewerbeversicherungen liegen im europäischen Schnitt. Auffällige Unterschiede gibt es da nicht.

Einige Gesellschaften versuchen Kunden mit auffällig günstigen Beiträgen zu ködern. Das rächt sich im Schadenfall. Denn alle Versicherungen haben letztendlich ähnliche Schadenaufkommen und wer zu wenig einnimmt wird im Schadenfalle auch zu wenig auszahlen.
Umfang der Gewerbeversicherung in Spanien
Was ist versichert?
Versicherungen sollten die von Ihnen gewünschten Werte in voller Höhe absichern. Obergrenzen bei Wertgegenständen sind nicht sinnvoll und führen zu Abgrenzungsdiskussionen im Schadenfall.
Gebäudeversicherung zum Wiederherstellungswert - Üblicherweise umfasst die Gebäudeversicherung alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist und bei einem Umzug sinnvollerweise nicht mitgenommen werden würde. Hier zählen auch Einbauschränke und fest installierte Küchenmöbel. Ebenfalls bei der Ermittlung der Wiederherstellungswerts mit zu berücksichtigen sind Anbauten, Lagerräume, Terrassen, Pools, Außenmauern, Gehwege, etc. Eben alles was Teil der Bausubstanz ist.
Versicherung des Inhalts zum Wiederbeschaffungswert – Die Versicherung des Inhalts umfasst all jene Dinge welche man bei einem Umzug mitnehmen könnte.

Wogegen ist man versichert?

Der Katalog der versicherten Gefahren ist für die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung in der Regel identisch. Während Gebäudebestandteile eher durch Sturm geschädigt werden können als Hausrat, ist der Diebstahl von Gebäudeteilen unwahrscheinlicher.

Die versicherten Gefahren sollten wie folgt aussehen:

Feuer, Rauch, Blitzschlag, Überspannungsschäden, Explosion und Implosion

Anprall von Fahrzeugen, Bäumen und sonstigen Körpern.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus (nur wenige Versicherer decken Vandalismus auch ohne das ein Einbruch vorliegt!)

Leitungswasserschäden (bei Eigentümergemeinschaften gilt die Versicherung oft nur bis zur Wohnungstür – eine völlig unsinnige Lösung!)

Sturm (in Spanien versichert nur die Iberia-Police Sturmschäden ohne das der Wind eine Mindestgeschwindigkeit erreichen muss)

Elementarereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch

Kosten – mitversichert werden auch durch einen Schaden entstehende Kosten für Aufräumarbeiten oder eine notwenig werdende Alternativunterbringung. Nur die Iberia-Police ersetzt auch Reisekosten wenn diese als Folge des Schadens entstehen.
Wie schütze ich mich vor dem Eintritt eines Schadens?

Die beste Versicherung ist die nicht in Anspruch genommene. Versicherungsschäden bergen immer Arbeit und Verlust auch wenn die Versicherung 100% des Schadens ersetzt.
Zu den umfangreichen Möglichkeiten sich gegen Schäden zu schützen können wir Sie sehr gut informieren.

Die Regulierung von Schäden

Sprachbarrieren

Hilfreich ist es wenn Sie mit der Versicherungsgesellschaft nicht nur Verträge in Ihrer Muttersprache abschließen können. Erst Recht bei der Abwicklung von Schäden ist es wichtig, dass Sie die Sachbearbeiter der Versicherung detailliert informieren können.

Verhalten im Schadenfall

Schäden bringen keine Freude – auch wenn die Abwicklung reibungslos und schnell erfolgt. Geraten Sie aber an unmotivierte Sachbearbeiter wird ein Schaden zum Alptraum. Suchen Sie sich Ihre Versicherung in Spanien daher immer nach der Qualität des Service aus. Wer lange auf ein Angebot wartet wird vermutlich auch im Schadenfall nicht schneller bedient.

Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist es wichtig im Hinterkopf zu haben was er tun kann und sollte um dem Versicherer die Beurteilung eines Schadens zu erleichtern. Wichtig ist es Schäden ohne Verzögerung zu melden. Die rasche Nachricht an den Versicherer erlaubt es, dass er sich schnell ein objektives Bild der Schadensumstände machen kann. Dies reduziert die Gefahr unterschiedlicher Interpretationen einer Schadenssituation.

Selbstverständlich sollten Sie alles in Ihrer Macht stehende tun um eine Ausweitung eines Schadens zu verhindern. Nicht erwartet wird, dass Sie hierbei Risiken für sich und andere eingehen. Sollten sofortige Reparaturen nötig sein, so hilft es einige Fotos zu machen und ausgetauschte Teile aufzubewahren. Die schadhafte Stelle sollte aber erkennbar bleiben, denn der Versicherer muß die Möglichkeit erhalten bleiben den Schaden noch begutachten zu lassen.

In Fällen von Feuer, Einbruch oder Raub ist eine sofortige Benachrichtigung der Polizei vorgeschrieben. Diese Vorschrift dient insbesondere der Hoffnung, dass mutmaßliche Täter so aufgespürt und gestohlene Gegenstände gefunden werden. Diese Hoffnung erfüllt sich aber selten. Die Polizei wird einen Bericht aufnehmen und von Ihnen erwarten, dass Sie z.B. eine Liste der gestohlenen Gegenstände samt Wertangabe erstellen. Auch hier ist der Versicherer dann sofort zu unterrichten. Damit sich dieser ein genaues Bild machen kann dürfen das versicherte Haus oder die versicherte Wohnung erst anschließend gründlich gereinigt und aufgeräumt werden.

Es wird nicht erwartet, dass Versicherte alle Anschaffungsbelege aufbewahren. Bei größeren Anschaffungen gilt es jedoch als üblich, dass Belege und Garantiebescheinigungen einige Jahre aufbewahrt werden. Geschieht dies nicht kann der Versicherer die Leistung reduzieren.

Bei Haftpflichtschäden darf der Versicherte dem Anspruchsteller niemals Zusagen machen dass seine Versicherung den Schaden übernehmen wird. Er darf dem Geschädigten lediglich mitteilen dass er den Anspruch seiner Versicherung melden wird. Da die Versicherung den Anspruch begleichen soll darf auch nur diese beurteilen ob ein Anspruch berechtigt ist. Sämtliche Unterlagen welche eine objektive Beurteilung unterstützen sind dem Versicherer zu überlassen.

Sachverständige und Reparaturdienste

Erkundigen Sie sich ruhig vor Vertragsabschluß ob ein Versicherer eigene Sachverständige oder unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von Schäden nutzt. Externe Gutachter sind in der Regel objektiver bei der Einschätzung von Schäden, Reparaturkosten, etc. Insbesondere bei Schäden deren Folgen Ihren Wohnkomfort einschränken hat der Versicherte ein Anrecht auf einen Gutachterbesuch innerhalb von 48 Stunden.

Sehr viel Kummer erzeugen an den Versicherer gebundene Reparaturdienste („Asistencia“). Die Argumente, dass der Versicherer Ihnen damit die Suche von geeigneten Handwerkern erspart und Sie weder Preise aushandeln noch in Vorkasse treten müssen, sehen nur in der Theorie gut aus. Versicherer handeln mit solchen Stellen sehr geringe Pauschalen aus. Somit leidet die Qualität der ausgeführten Arbeiten erheblich und zum Kummer durch den Schaden kommt der Pfusch schlechter Handwerker. Achten Sie also darauf, dass Ihnen der Versicherer freie Wahl bei der Auswahl von Handwerkern, etc. lässt.

Das Konsortium

In Spanien gibt es eine staatliche Einrichtung welche immer dann zuständig wird wenn der freie Markt einer Situation nicht gerecht werden könnte. Dieser „Consorcio“-Pool ist eine Vereinigung von Versicherern und Rückversicherern und erhält automatisch von jeder gezahlten Prämie einen festen Anteil um für Ausnahmesituationen finanziell gerüstet zu sein.

Insbesondere bei Naturkatastrophen prüft das Konsortium ob das Ausmaß der Schäden die Leistungsfähigkeit einzelner Versicherer überschreiten könnte. Gilt ein Schadenereignis als außergewöhnlich genug, so tritt der Versicherer die ihm entstandenen Schäden an das Konsortium ab Dieses regelt dann alle ihm gemeldeten Schäden.

Die Existenz dieser Einrichtung sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer auch dann z.B. gegen Hochwasser versichert sind wenn diese in der Nähe von gefährdeten Flüssen oder Vulkanen leben. Andernfalls würde kein Versicherer es riskieren solchen besonders gefährdeten Objekten eine Hausversicherung oder Hausratsversicherung anzubieten.

Wir beraten Sie gern:

Iberia Insurance S.L.
Sassan Mikhtchi - Andrea Zerbst
Tel: 0034 – 971 – 69 90 96 und
info@iberia-insurance.com

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