Auch in Spanien wird es ab 2007 für Behinderte und alte Menschen Leistungen aus einer staatlichen Pflegeversicherung geben.
Die Einführung der steuerfinanzierten Versicherung wurde 2006 vom Parlament in Madrid verabschiedet. Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Pflegefälle der Stufe III (schwerste Behinderung) erhalten Priorität.
Berufstätige Residenten aus EU-Mitgliedsstaaten sind uneingeschränkt anspruchsberechtigt sofern sie seit mindestens fünf Jahren in Spanien wohnen. In Deutschland pflichtversicherte Rentner erhalten in Spanien aus der deutschen Pflegeversicherung auch weiterhin lediglich Pflegegeld - Sachleistungen können in Spanien nach wie vor nicht eingefordert werden.
Personen aus Nicht-EU-Staaten können nur dann Leistungen einfordern wenn Spanien mit deren Herkunftsländern entsprechende Abkommen trifft. Ansprüche von z.B. Schweizer Staatsbürgern die in Spanien Residenten sind bleiben vorerst offen.
Informationsstellen zur Pflegeversicherung
Informationen zur Pflegeversicherung in Spanien erhalten Sie unter:
Iberia Insurance
0034 – 971 – 69 90 96
0034 – 952 – 90 12 77
Ihre zuständigen Krankenkassen in Deutschland werden Sie auch gern informieren.
Es gibt eine kostenlose Rufnummer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (0800 19 19 19 0), die aus dem Ausland leider nicht erreichbar ist. Wer sich aus Spanien beim BMG informieren möchte, der kann das über die Rufnummer 0049 228 9410 tun. Von dort wird der Anrufer mit der entsprechenden Abteilung verbunden.
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