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Die Angebote der spanischen Versicherer
Das Angebot der spanischen Versicherer ist im Umfang nicht sehr unterschiedlich. Die Beiträge sind im Vergleich zu ausländischen Anbietern oder deutschen Versicherungen wesentlich geringer.

Die spanischen Krankenversicherungen sind günstiger als deutsche Zusatzversicherungen. Besonders für Personen, die mit Kassenärzten zufrieden sind oder die Geld sparen wollen lohnt daher ein Leistungsvergleich. Falls die deutsche Versicherung gekündigt wird, um den Zuschuss der Rentenversicherung zu erhalten, sollten Sie darauf achten eine Gesellschaft zu wählen, die kein Kündigungsrecht hat oder darauf verzichtet, damit Sie nicht später ohne Versicherungsschutz dastehen. Außerdem ist für die Rentenversicherung dieser Kündigungsschutz notwendig, damit ein Zuschuss gewährt wird.

Immer ausgeschlossen sind die Medikamente, die Hilfs- und Heilmittel es sei denn sie werden im Krankenhaus während einer stationären Unterbringung verabreicht. Einige Gesellschaften zahlen auch für Brillen und Hörgeräte dazu.

Die spanischen Versicherungen schließen eine Auslandsreiseversicherung mit ein, so dass bei Urlaub, auch in Deutschland, für akute Erkrankungen oder Unfälle Schutz besteht inklusive Rücktransport, Begleitung des Angehörigen usw.

Es werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten:
A          Die Versicherung mit vorausgewählten Vertragsärzten und zusätzlich freier Arztwahl
B          Die Versicherung nur mit der Wahl zwischen den vorausgewählten Vertragsärzten
Bei beiden Systemen ist der Versicherungsschutz im Krankenhaus auf Privatkliniken ausgerichtet. Versichert ist das Einbettzimmer sowie ein Beistellbett für den Angehörigen.
  
Wird die Versicherung mit freier Arztwahl gewählt bietet diese Deckung bei vorausgewählten Vertragsärzte an. Dann ist keine Selbstbeteiligung zu zahlen sind. Wird ein anderer Arzt ausgewählt werden Selbstbeteiligungen von meist 20 % fällig.

Wichtiger Hinweis!!!
Die meisten Verträge begrenzen die Leistungen für freie Ärzte in der Höhe. Es wird eine Jahreshöchstentschädigung (z.B. 80.000 oder 160.000 Euro pro Jahr) vereinbart.
Diese Beträge reichen i.d.R. für durchschnittlich anfallende Behandlungen aus, jedoch für exzeptionelle Risiken kann es eng werden. Dann besteht jedoch immer eine unlimitierte Deckung innerhalb des Vertragsärztenetzes der Versicherer.

Das gleiche gilt für Limitierungen bei der Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder für die Intensivstation. Daher sollte die spanische Versicherung eher als Zusatzversorgung neben einer deutschen oder auch spanischen gesetzlichen Versicherung betrachtet werden.

Die spanischen Privatversicherungen mit angeschlossenem Ärztenetz sind prinzipiell mit dem System der deutschen Krankenkassen vergleichbar. Bei den Vertragsärzten ist Barzahlung nicht erforderlich, diese rechnen gegen Vorlage der Versichertenkarte direkt mit der Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen ab!

Zahnversicherungsschutz in den spanischen Verträgen
Der Zahnversicherungsschutz ist in jeder privaten Krankenversicherung bereits enthalten.
Versichert ist fast immer eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung sowie eine einfache Zahnreinigung durch den Zahnarzt.
Alle anderen Leistungen sind gegen eine Selbstbeteiligung, jedoch nicht in Prozent der Kosten (z.B. Ersatz nur 60%), sondern in Euro versichert. So ist z.B. bei einer Füllung ein Betrag von z.B. 40 Euro zu zahlen, bei einer Metallkrone 188 Euro oder einer Wurzelbehandlung 85 Euro etc.

 Wir beraten Sie gern:

Iberia Insurance S.L.
Sassan Mikhtchi - Andrea Zerbst
Tel: 0034 – 971 – 69 90 96 und
info@iberia-insurance.com

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