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Hier einige Fragen zu diesem Thema:

 


 

       

Was unterscheidet die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung?
Die private Rentenversicherung setzt den Schwerpunkt hauptsächlich auf das Ansparen einer privaten Rente im Alter. Verschiedene Bausteine, die der Kunde je nach Bedarf wählt, sichern zusätzlich z.B. die Gefahren von Berufsunfähigkeit, schwerer Krankheit, Tod während der Beitragszahlungsdauer und Tod nach Rentenbeginn ab.
Die Kapitallebensversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge dar und verbindet diese mit einer Versicherungssumme im Todesfall, die der Absicherung der Familie, eines Darlehens oder eines geschäftlichen Engagements dient. Diese Todesfallleistung steht mit Zahlung des ersten Beitrages zur Verfügung. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, wird bei Ablauf des Vertrages eine Kapitalleistung ausgezahlt.

Wo erfahre ich, welchen gesetzlichen Rentenanspruch ich heute habe?
Die Träger der nationalen gesetzlichen Rentenversicherung sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Rente. Dort können Sie jederzeit eine Anfrage stellen und sich Auskunft über Ihren derzeit bestehenden Rentenanspruch einholen. Falls nicht bekannt ist, wer der Träger Ihrer Rentenversicherung ist, können Sie dies durch Nachfrage bei Ihrem Arbeitgeber, den Behörden des jeweiligen Landes, in dem Sie tätig waren oder anhand Ihrer persönlichen Unterlagen in Erfahrung bringen. Sozialversicherungsnachweise, Beschäftigungsnachweise beinhalten in der Regel diese Information. Ein Antrag auf Rentenberechnung sollte am besten schriftlich unter Angabe der persönlichen Sozialversicherungsnummer erfolgen.

Welche Rechte gelten in Europa, wenn in mehreren Mitgliedsstaaten Rentenbeiträge eingezahlt wurden?
Die Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft haben sogenannte Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit erarbeitet. Hierin sind auch die Bestimmungen in Hinsicht auf die Altersrente erfasst. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Europäischen Kommission, den Sozialversicherungsträgern im Lande Ihrer Beschäftigung. Auch im Internet finden sich zahlreiche Informationen zu diesem Thema, z.B.
www.europa.eu.int/public-services/index_de.htm
www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Europaeische-Union-,5889/EU-Buergerrechte.htm

 

 

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